Menü

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verkaufsbedingungen


der AG Stalltechnik & Genetik GmbH – im nachstehenden AGSG genannt

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die AGSG übernimmt Lieferungen und Aufträge jeder Art ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

1.2 Die AGSG widerspricht hiermit allen abweichenden Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen, die der AGSG im Zusammenhang mit Auftragsverhandlungen in vorvertraglicher Korrespondenz oder in Zusammenhang mit der Auftragserteilung mitgeteilt werden.

1.3 Geschäfts-, Liefer- oder Einkaufsbedingungen der Auftraggeber der AGSG und Kunden der AGSG sind für die AGSG nur verbindlich, wenn sie von der AGSG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.4 Für den Import von Zuchttieren und Mastferkeln gelten im Übrigen, so sie keinen Widerspruch zu etwaigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der AGSG bzw. den Regelungen dieser AGB darstellen, die Exportbedingungen der SPF Selskabets in der jeweils gültigen Version.

 

2. Auftragserteilung / Vertragsschluss

2.1 Alle der AGSG erteilten Aufträge werden erst verbindlich, wenn sie von der AGSG schriftlich bestätigt werden. Von der Auftragsbestätigung der AGSG abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

2.2 Angaben in der Auftragsbestätigung zum Produktionsbetrieb bei der Lieferung von Nutz- und Zuchttieren sind nicht verbindlich, es sei denn, dass der Lieferbetrieb zwischen der AGSG und dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

3. Lieferung und Fristen

3.1 Lieferfristen sind nur verbindlich bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die AGSG. Die Angabe eines voraussichtlichen Liefertermins begründet keine für die AGSG verbindliche Lieferfrist.

3.2 Bei Eintritt von der AGSG nicht zu vertretender Ereignisse wie beispielsweise staatliche Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Naturkatastrophen, Krankheiten, Betriebsstillegungen, Streik oder aber für den Transport der Tiere ungeeignete Witterungsbedingungen wie insbesondere große Hitze, Frost oder Frostgefahr verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um den entsprechenden Zeitraum bis zu einer Dauer von 6 Monaten. Dies gilt auch dann, wenn derartige Lieferhindernisse bei Zulieferanten eintreten. Dauernd derartige Ereignisse länger als 6 Monate an, ist jede der Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt.

3.3 Die AGSG ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen, wenn diesen für den Vertragspartner zumutbar sind. Lieferung auf Abruf ist nicht möglich.

3.4 Liegt zwischen der Auftragserteilung und dem Lieferdatum ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten ist die AGSG berechtigt, nach Vertragsschluss eingetretene Transportkostenerhöhungen oder Tarifänderungen oder sonstige Kostensteigerungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr an den Vertragspartner weiterzugeben.

3.5 Sofern zwischen der AGSG und dem Kunden ein fester Lieferbetrieb schriftlich vereinbart ist wird die AGSG von der Erfüllungs- bzw. Leistungspflicht frei, sofern durch ,den ausgewählten Betrieb trotz Mahnung und Fristsetzung durch die AGSG eine Lieferung an die AGSG nicht oder ungenügend erfolgt. Die AGSG verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Vorlieferanten auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

Ändert sich der Gesundheitsstatus des vereinbarten Lieferbetriebes, so sind beide Parteien zur Vertragskündigung berechtigt.

3.6 Gefahr und Haftung für gekaufte lebende Tiere gehen bei Übergabe auf den Vertragspartner über; bei Auktionen mit Zuschlag gelten die jeweiligen Auktionsbedingungen, ergänzend die gesetzlichen Regelungen. Bei vereinbarter „Geschlachtetvermarktung“ gehen Gefahr und Haftung nach vollendeter Wägung der Schlachtstelle und Freigabe durch die gesetzliche Fleischbeschau auf den Vertragspartner über.

3.7 Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Vertragspartners. Bei Versand an einen Unternehmer – auch von einem dritten Ort – trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Die AGSG wählt die Versendungsart, sofern der Vertragspartner keine besondere Anweisung in schriftliche Form erteilt halt.

 

4. Mängelrügen

4.1 Der Kunde ist nach Erhalt der Lieferung zu unverzüglicher Überprüfung verpflichtet. Sichtbare oder bei zumutbarer Überprüfung feststellbare Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen der Mängelfristen gem. denMängelfristen und Reklamationsregelungen der AGSG,bei anderweitigen in den Allgemeinen Mängel- und Reklamationsfristen nicht erfassten Mängeln spätestens 48 Stunden nach dem Empfangstag schriftlich gegenüber der AGSG geltend zu machen. Sonstige (verdeckte) Mängel sind im kaufmännischen Geschäftsverkehr binnen 48 Stunden nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Auslieferung.

4.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann in Sinne des HGB handelt, gelten die Vorschriften des § 377 HGB. Eine Annahmeverweigerung des Kunden von Tieren ist ausgeschlossen.

4.3 Bei begründeten Mängelrügen ist die AGSG nach ihrer Wahl zur Nachlieferung oder zur Mängelbeseitigung berechtigt. Ist weder Nachlieferung noch Mängelbeseitigung möglich, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt berechtigt. Im Übrigen gelten die jeweils gültigen Mängelfristen und Reklamationsregelungen der AGSG

4.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche – sind ausgeschlossen, soweit nicht seitens der AGSG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Im Übrigen sind etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Folgen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf vorhersehbare typische Schäden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die AGSG nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Empfängers (z. B. höhere Versicherungsprämie u. a.) soweit Schadensersatzansprüche des Kunden unter den Deckungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung der AGSG fallen, sind etwaige Ersatzansprüche unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen auf die jeweilige Deckungssumme beschränkt.

4.5 Bei Beschaffenheitsbeschreibungen haftet die AGSG gegenüber dem Kunden nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zur eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich im Vertrag einbezogen hat.

4.6 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher bleiben die Regelungen des § 478 BGB unberührt.

 

5. Abtretungen

  1. Für den Fall, dass die AGSG keine eigene Verpflichtung trifft und der Vertragspartner einen Schaden hat, für den der Vorlieferant (Anlieferer) gegenüber der AGSG wegen Verletzung der gesetzlichen Anforderungen der Kennzeichnung und Meldung des angelieferten Viehs, insbesondere gemäß Rindfleisch-Etikettierungsregelungen und Viehverkehrsverordnung oder wegen Verletzung der Verpflichtung, die angelieferten Schlachttiere frei von lebensmittelrechtlich nicht zulässigen Wirkstoffen und ohne Verabreichung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe sowie unter Einhaltung der Wartefristen nach Anwendung zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe zu liefern, einzustehen hat, tritt die AGSG bereits heute ihre diesbezüglichen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vorlieferanten an den Vertragspartner ab.
  2. Die AGSG lässt sich von den Vorlieferanten von Nutz- und Zuchtvieh im Rahmen der bei der AGSG eingeführten Einkaufsbedingungen versichern, dass das angelieferte Nutz- und Zuchtvieh

a) normale Gesundheit (SPF Definition), normale Zuchttauglichkeit sowie Seuchenfreiheit aufweist,

b) frei ist von z.B. Binnenebrigkeit, Zwittrigkeit, Afterlosigkeit, Gebärmuttervorfall, Gesäugeausfall,

c) aus einem amtlich als gesund anerkannten Bestand stammt,

d) keine dem Anlieferer bekannten Mängel aufweist, die die Nutzungsmöglichkeit wesentlich beeinträchtigen.

Im Übrigen gelten die jeweils gültigen Reklamationsregelungen der AGSG

Für den Fall, dass die AGSG keine eigene Verpflichtung trifft, und der Vertragspartner einen Schaden hat, für den der Vorlieferant (Anlieferer) wegen Verletzung dieser Versicherung gegenüber der AGSG einzustehen hat, tritt die AGSG bereits heute ihre diesbezüglichen Schadensersatzansprüche an den Vertragspartner ab.

 

6. Zahlung

6.1 Lieferungen der AGSG sind zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung.

6.2 Mit Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen kommt der Besteller gem. gesetzlicher Bestimmungen in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), ohne dass es einer Mahnung bedarf. gem. gesetzlicher Vorschrift des § 288 Abs. 2 BGB sind Forderungen der AGSG im kaufmännischen Geschäftsverkehr im Verzugsfalle mit 12 Prozentpunkten, im Fall es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen.

6.3 Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt erfüllungshalber. Gutschrift erteilt die AGSG nur vorbehaltlich des Zahlungseinganges und mit Wertstellung desjenigen Tages, an dem die AGSG über den Gegenwert verfügen kann. Anfallender Diskont-, Wechsel- und Protestkosten sind vom Besteller zu tragen.

6.4 Gegenüber den Ansprüchen er AGSG aus deren Lieferungen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.

6.5 Skonto kann nur nach vorheriger Vereinbarung und Gewährung durch die AGSG geltend gemacht werden

 

7. Kontokorrent

7.1 Bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung zwischen der AGSG und dem Kunden können die gegenseitigen, entstehenden Forderungen in ein Kontokorrent eingestellt werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 355 HGB.

7.2 Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der AGSG mit 12 %-Punkten über dem Basiszins verzinst.

7.3 Die AGSG erteilt einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rechnungsabschluss gem. § 355 Abs. 2 HGB gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von 6 Wochen schriftlich gegenüber der AGSG Einwendungen erhebt. Die AGSG wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen.

 

8. Preisfestsetzung

Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die AGSG berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.

 

9. Annahmeverzug und sonstige Leistungsstörungen

Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die AGSG die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners freihändig verwerten, ohne das es hierzu einer Ankündigung bedarf.

 

10. Eigentumsvorbehalt und Sicherung

10.1 Die AGSG behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor bis zur Tilgung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen.

10.2 Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Lieferungen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern. Die dem Eigentumsvorbehalt der AGSG unterliegende Ware darf aber ohne die Zustimmung der AGSG weder verpfändet noch zur Sicherheit anderweitig übereignet werden. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Eigentumsvorbehaltsware an einen Dritten abzutreten oder zu verpfänden.

10.3 Der Kunde tritt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der AGSG aus der Geschäftsverbindung alle ihm aus der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware entstehenden Ansprüche sicherungshalber an die AGSG ab. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung aufgenommen, erstreckt sich die vereinbarte Abtretung bis zur Höhe des Wertes der AGSG auch auf die Ansprüche auf dem Kontokorrentverhältnis.

10.4 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung solange berechtigt, als es sich der AGSG gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Von diesem Zeitpunkt an ist die AGSG jederzeit berechtigt, die Abtretung offenzulegen und Einziehung im eigenen Namen zu veranlassen. Der Kunde ist bei Verzug auf Verlangen zur Auskunftserteilung über alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen ihren Bestand und jeweiligen Drittschuldner erforderlichen Angaben verpflichtet.

10.5 Die AGSG verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten (Vorbehaltsware oder Forderungen) freizugeben, wenn deren Gesamtwert 120 % der Summe der offenen Forderungen gegen den Kunden übersteigt.

10.6 Eine etwaige Weiterverarbeitung oder Umbildung der von der AGSG gelieferten Waren durch den Kunden erfolgt gem. § 950 BGB für die AGSG als Hersteller, jedoch ohne Vergütungspflicht. Die aus der Verarbeitung oder Umbildung entstehende neue Sache steht gleichfalls im Eigentum der AGSG und ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die Geltung der §§ 932 ff BGB bleibt unberührt.

10.7 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gem. den §§ 947, 948 BGB bestimmt sich der Miteigentumsanteil der AGSG an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswerts der Lieferung und der verbundenen Sache einschließlich Umsatzsteuer. Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehende Forderung in Höhe des Rechnungswertes der von der AGSG gelieferten Vorbehaltsware an die AGSG ab.

10.8 Bei verschuldeter Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden ist die AGSG berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung die Vorbehaltsware zur Sicherung der der AGSG zustehenden Rechte zurück zu nehmen. Der Kunde gestattet der AGSG in diesem Fall ausdrücklich die Wegnahme der Lieferung und zu diesem Zwecke auch das Betreten der Betriebs- & Geschäftsräume. Der Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen in Folge von Zahlungsverzug des Kunden oder die Pfändung der Lieferung durch die AGSG gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10.9 Die AGSG ist berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten und den Erlös nach Abzug der Kosten gutzuschreiben. Ein etwaiger Übererlös wird dem Kunden ausbezahlt. Die der AGSG durch Rücknahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der Kunde. Im Übrigen bleiben die Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche der AGSG durch die Rücknahme der Vorbehaltsware unberührt.

10.10 Bei Zugriff eines Dritten auf die Vorbehaltsware oder die der AGSG sicherungshalber abgetretenen Forderungen hat der Besteller alle Kosten zu tragen, die zur Erwirkung einer Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Drittwiderspruchs- oder Herausgabeklage bzw. zur Wiederbeschaffung erforderlich sind.

 

11. Dienstleistungen

Erbringt die AGSG Beratungstätigkeiten, kann die AGSG für erbrachte Beratungsleistungen eine Gebühr je aufgewandter Stunde Beratungstätigkeit verlangen, sowie eine Pauschale je Anreise nach der jeweilig gültigen Gebührenordnung der AGSG und diese dem Nutznießer der Dienstleistung in Rechnung stellen. Abweichend können andere Abrechnungsmodalitäten vereinbart werden.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist der Geschäftssitz der AGSG in 26892 Heede/Ems, soweit der Kunde Kaufmann ist.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Soweit der Kunde Endverbraucher im Sinne des Gesetzes ist, geltend uneingeschränkt die Bestimmungen der §§ 474 ff BGB.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, gleichgültig aus welchem Grunde nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

13.3 Die vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten uneingeschränkt auch bei allen weiteren und zukünftigen Bestellungen und Lieferungen unter den Vertragsparteien.

Soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen ist, wird für alle Rechten und Pflichten aus der Geschäftsverbindung die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

 

Stand: 01.04.2012

Unternehmen

A. G. Stalltechnik & Genetik GmbH

Schuckenbrock 9
26892 Heede (Ems)

Bürozeiten

Montags - Donnerstags
08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Freitags
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 04963 / 910 507
Telefax: 04963 / 910 509
E-Mail: info@agsg-gmbh.com

In dringenden Fällen: +49 (0)160 / 90 54 43 14

Übersicht der Ansprechpartner

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.